Pfingstgrundstraße, 97816 Lohr-Sackenbach

Rufnummern siehe Fußzeile tierheimlohr@t-online.de

Gassi gehen

Der Alltag unserer Hunde gestaltet sich oft trist und eintönig. So ist es besonders wichtig, dass sie die Möglichkeit für regelmäßige Spaziergänge bekommen.

Gassi gehen ist zu folgenden Zeiten möglich:

Dienstag bis Sonntag:
nur nach Termin
Terminvereinbarung unter ☎️ 09352/9690

(In den Sommermonaten können sich bei extremer Hitze die Gassigeh-Zeiten ändern. )

Wir freuen uns sehr, dass Sie sich bereit erklären, unseren Hunden etwas Abwechslung im Tierheim-Alltag durch einen gemeinsamen Spaziergang zu verschaffen.

Aus verschiedenen Gründen müssen wir einige Regeln für das Ausführen von Tierheim-Hunden aufstellen. Das Wohl unserer Schützlinge hat immer oberste Priorität!

Bitte haben Sie Verständnis, wenn Ihnen unsere Tierpfleger/Innen z.B. einen bestimmten Hund nicht herausgeben können oder andere Anweisungen für den Umgang mit ihm geben. Die Regeln dienen dem Schutz unserer Tiere. Der Tierschutzverein MSP unterliegt bestimmten Auflagen der Tierhalter-Haftpflicht und der Berufsgenossenschaft. Diese Auflagen müssen wir an jeden Gassigeher weitergeben mit der Verpflichtung zur Einhaltung. Des Weiteren besteht die Verpflichtung zur Einhaltung von Absprachen des Vorstandes, der Tierheimleitung, der Stadt/Gemeinde oder der Nachbarn des Tierheimes.

Der Spaziergang soll in erster Linie dem Hund Spaß machen und ihm Abwechslung bieten!

Gassi-geh-Regeln:

  • Es ist den Besuchern/Gassigehern nicht gestattet, selbst in die Hunde- oder Katzenboxen zu gehen. Hunde werden grundsätzlich vom Tierheim-Personal, mit entsprechenden Leinen zum Gassi gehen übergeben.
  • Anweisungen von Vorstand und Tierheim-Personal des Tierschutzvereins/Tierheim ist unbedingt Folge zu leisten.
  • Für das eigenverantwortliche Ausführen von Tierheim-Hunden muss der Gassigeher mindestens 18 Jahre alt sein.
  • Die Hunde dürfen nur mit Leinen aus dem Tierheim ausgeführt werden. Sie dürfen nicht von der Leine gelassen werden.
  • Bitte unternehmen Sie keine Vergesellschaftungsversuche mit anderen Hunden. Die Zusammenführung zweier Hunde wird ausschließlich vom Personal durchgeführt.
  • Die Hunde sind innerhalb des Tierheims, unmittelbar vor dem Tierheim sowie an unübersichtlichen Stellen, Straßen und bei „Gegenverkehr“ an der kurzen Leine zu führen.
  • Bitte achten Sie darauf, die Hunde nicht in unseren Vorgarten, vor dem Sportheim oder auf die Spazierwege koten  zu lassen. Sollte es doch passiert sein bitten wir Sie, die Hinterlassenschaft mit einem Kotbeutel zu beseitigen (Kotbeutel liegen zum Mitnehmen im Tierheim bereit).
  • Bitte keine Fütterung von Leckerchen oder mitgebrachtem Futter. Bitte fragen Sie die Tierpfleger/Innen, ob und welche Leckerchen der Hund verträgt und erhalten darf (Unverträglichkeiten, Allergien etc.).
  • Bleiben Sie bei Ihrem Spaziergang bitte auf den Wegen und nehmen Sie den Hund nicht mit in die Stadt oder ins Dorf. Viele Hunde sind dies nicht gewohnt und wären unnötigem Stress ausgesetzt.
  • Der Transport im eigenen PKW oder in öffentlichen Verkehrsmitteln ist nicht gestattet!
  • Während der Nachmittags-Öffnungszeiten, gehen Sie bitte nicht länger als 30 Minuten mit dem Hund spazieren – vielleicht warten im Tierheim Interessenten auf ihn!
  • Gehen Sie bitte respektvoll und geduldig mit unseren Tieren um.
  • Geben Sie den Hunden bitte keine Kommandos ohne dies vorher mit dem Personal zu besprechen. Einige Hunde bekommen bereits spezielles Training, sie würden so nur unnötig verwirrt werden oder die Trainingserfolge gemindert.
  • Unsere Hunde dürfen nur auf vorgeschriebenen Wegen Gassi geführt werden! Bitte Karte am Eingang beachten!)

 

Ein Gassigeherantrag ist beim Personal erhältlich.
Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis mit, wenn Sie das erste Mal zu uns kommen.

Folgender Weg darf gelaufen werden, dieser ist auf der Karte Rot markiert: