Pfingstgrundstraße, 97816 Lohr-Sackenbach

Rufnummern siehe Fußzeile tierheimlohr@t-online.de

Misshandlung von Tieren erkennen und handeln

(Quelle: Vier Pfoten) Mehr Infos bei Klick auf die Grafik.

Ein Tier in Not? Sie haben viele Möglichkeiten, etwas zu tun – auch in privater Initiative!

Ratgeber für Tierfreunde: Bitte schauen Sie nicht weg, wenn ein Tier Hilfe braucht oder Sie Tierquälerei beobachten!

Als erstes sollten Sie sich dabei stets eine Übersicht über die Lage verschaffen und die Fakten prüfen. Vergewissern Sie sich zuerst, ob ein Tier wirklich hilfsbedürftig ist.

Recherchieren Sie vor allem dann gründlich, wenn Sie die Informationen von Dritten erhalten haben. Leider führt manchmal auch ein Streit unter Nachbarn dazu, dass jemand Falschaussagen über eine Tierhaltung abgibt, nur um dem Halter zu schaden.

Prüfen Sie auch, ob es für die Haltung der Tierart spezielle Anforderung gibt und ob der Halter sich daran hält.

 

Schlechte Tierhaltung kann auch anonym gemeldet werden

Zögern Sie bitte nicht, und gehen sie wie folgt vor:

Informieren Sie bitte schnellstmöglichst das für die Tierhaltung zuständige Kreis-Veterinäramt, denn im Gegensatz zu Privatpersonen oder einem Tierschutzverein hat das Kreis-Veterinäramt weitreichende Befugnisse, um den Tieren schnell und kurzfristig helfen zu können!

Staatliches Veterinäramt des Landkreis Main-Spessart
Würzburger Str. 9 a
97753 Karlstadt
Telefon: 09353 793-1814
Fax: 09353 793-7978
E-Mail: Vetamt@Lramsp.de
Weitere Infos hier: https://bit.ly/33sR6AZ

Um Streitigkeiten mit Familienmitgliedern, Bekannten, Nachbarn, u.s.w. aus dem Weg zu gehen, können Sie dem Kreis-Veterinäramt auch anonym Informationen zukommen lassen, bzw. das Kreis-Veterinäramt auffordern, Ihre Angaben diskret zu behandeln.

Befugnisse des Kreis-Veterinäramts

Warum sollte die Meldung an das Kreis-Veterinäramt gehen?
Nun, die Antwort ist einfach:
Im Gegensatz zu Privatpersonen oder einem Tierschutzverein ist der Kreisveterinär befugt,

  • sich Zutritt zu den betroffenen Tieren zu verschaffen,
  • Verbesserungen der Tierhaltung zu erzwingen,
  • ggf. eine Beschlagnahmung der Tiere durchzuführen,
  • eine alternative Unterbringung der Tiere anzuordnen (z.B. im Tierheim).

Sollte das Kreis-Veterinäramt nicht erreichbar sein, oder sollten Sie sich scheuen dort eine Meldung zu machen, so können Sie alternativ auch den für die Tierhaltung zuständigen Tierschutzverein informieren, der dann die Meldung schnellstmöglich (ggf. auch anonym) an das zuständige Kreis-Veterinäramt weiterleitet.
Alternativ können Sie Tierquälerei auch über des Whistleblower-Formular an Peta melden. Nähere Infos und den Link zum Formular finden Sie hier: https://www.peta.de/whistleblower

Bei Gefahr im Verzug bei der Polizei melden

Sollte es sich um einen akuten Notfall handeln, im Beamtendeutsch nennt man das „Gefahr im Verzug“, so können Sie sich natürlich auch an jede Polizeidienststelle wenden, die ggf. Sofortmaßnahmen einleiten wird, das zuständige Kreis-Veterinäramt kurzfristig alarmiert (falls nötig, auch außerhalb der Dienstzeiten des Kreis-Veterinäramts), und sich ggf. darüber hinaus auch um eine ordnungsrechtliche bzw. strafrechtliche Verfolgung kümmert.

Wenn Ihre Meldung scheinbar nichts bringt

Dies kann folgende Ursachen haben:

Die Tierhaltung war nicht zu beanstanden, da aus Sicht des Kreis-Veterinäramts keine Verstöße gegen geltende Verordnungen oder Gesetze vorlagen.

Die Tierhaltung war zu beanstanden, und es wurden den Tierhaltern seitens des Kreis-Veterinäramts konkrete Auflagen erteilt (also Verbesserungsmaßnahmen angeordnet), die die Tierhalter innerhalb einer angemessenen Frist zu erfüllen haben,
da nur geringfügige Verstöße gegen geltende Verordnungen oder Gesetze vorlagen
ODER
da zwar wesentliche Verstöße gegen geltende Verordnungen oder Gesetze vorlagen, diese aber nicht so gravierend waren, um eine sofortige Beschlagnahmung einzuleiten.

Die Tierhaltung war zu beanstanden, und es wurde auch eine kurzfristige Beschlagnahmung angeordnet. Jedoch benötigt auch das Kreis-Vveterinäramt u.U. einige Zeit, um eine geeignete Unterbringungsmöglichkeit für die Tiere zu organisieren. Wo können beispielsweise innerhalb kürzester Zeit 4 Pferde, 1 Esel, 5 Ziegen und 3 Hunde untergebracht werden?

Das Veterinäramt hat noch keine Kontrolle vornehmen können. Hier erkundigen Sie sich bitte beim Kreis-Veterinäramt über den konkreten Fall.

 

Meldung von Tierquälerei – alle Infos auf einen Blick

Der Deutsche Tierschutzbund e.V. hat alle Infos in diesem Faltblatt zusammengefasst:

(Quelle: Deutscher Tierschutzbund e.V.) Broschüre zum Download bei Klick auf das Bild.

 

 

 

Daneben finden Sie hier

das Muster einer Strafanzeige

das Muster einer eidesstattlichen Erklärung

 

 

 

 

 

 

10 Tipps, um Tierquälerei zu verhindern

(Quelle: Vier Pfoten) Nähere Infos bei Klick auf die Grafik.

 

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema
#TierqualVerhindern