Griechische Landschildkröte aus Beschlagnahmung
Landschildkröte sucht artgerechtes Zuhause 🐢🌿
Diese herrenlose Landschildkröte befindet sich derzeit in unserer Obhut und sucht ein dauerhaftes, artgerechtes Zuhause bei erfahrenen Schildkrötenhaltern.
Für die Vermittlung ist wichtig zu wissen, dass das Tier beschlagnahmt wurde. Daher gelten einige rechtliche Vorgaben, die dem Schutz des Tieres dienen und bei einer Übernahme berücksichtigt werden müssen.
Wichtige Informationen zur Vermittlung
- Eine Vermittlung kann ausschließlich nach Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde erfolgen.
- Die Übernahme erfolgt über einen Überlassungsvertrag zwischen dem zukünftigen Halter und der Unteren Naturschutzbehörde.
- Aufgrund der Beschlagnahmung wird das Tier mit einem Verfügungsverbot überlassen. Das bedeutet, dass die Schildkröte nur nach vorheriger Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde weitergegeben, verkauft oder anderweitig genutzt werden darf (z. B. für Bildungszwecke).
- Eine artgerechte Haltung muss selbstverständlich gewährleistet sein.
- Eine Zucht mit dem Tier ist grundsätzlich möglich. Nachkommen dürfen – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und eine entsprechende CITES-Bescheinigung beantragt wurde – weitergegeben oder veräußert werden. Das Verfügungsverbot gilt ausschließlich für die beschlagnahmte Schildkröte, nicht für deren Nachzucht.
- Aufgrund der Auffindesituation kann eine Herpesfreiheit leider nicht garantiert werden. Dies sollte insbesondere berücksichtigt werden, wenn eine Eingliederung in eine bereits bestehende Schildkrötengruppe geplant ist.
Wir freuen uns über Interessenten, die der Schildkröte ein dauerhaftes und artgerechtes Zuhause bieten möchten. Bitte beachten Sie, dass die rechtliche Prüfung sowie die endgültige Übergabe durch die Untere Naturschutzbehörde erfolgen.
Ansprechpartner:
Bernd Kleinwechter
Untere Naturschutzbehörde
Tel.: 9353 793 – 1801
E-Mail: Naturschutz@Lramsp.de
Landratsamt Main-Spessart
Würzburger Straße 9a
97753 Karlstadt
Hinweis: Der zuständige Sachbearbeiter befindet sich derzeit bis einschließlich 17.08.2026 außer Haus. Die abschließende rechtliche Prüfung und Übergabe an einen neuen Halter kann daher erst ab dem 17.08.2026 erfolgen. Bei allgemeinen Fragen stehen die Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde selbstverständlich zur Verfügung. Sollten in der Zwischenzeit Fragen zur Haltung oder Gesundheit der Schildkröte auftreten, kann die Auffangstation Kitzingen beratend hinzugezogen werden.

